Umfang und Grenzen der Vorratsdatenspeicherung (Moritz Borchardt)
„Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen. Den Polizei- oder Überwachungsstaat wollen wir nicht.“
- Ernst Benda, ehemaliger Präsident des BundesverfassungsgerichtsDie Gefahr, die der Bundesinnenminister a. D. und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda anspricht, ist die des Überwachungsstaates und damit verbunden auch des sogenannten 'Gläsernen Bürgers'. Die diesen beiden Schlagworten zugrunde liegende Kritik basiert auf der Furcht vor etwaigen Eingriffen in die (digitale) Intimsphäre der Menschen durch den Staat. Mit Inkrafttreten der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sind diese Eingriffe um ein Wesentliches näher gerückt, da mit den 2007 verabschiedeten Rechtsgrundlagen zur Vorratsdatenspeicherung und den darauf verweisenden Normen Rechtsvehikel geschaffen wurden, die es erlauben im Rahmen der Verfolgung von Internetkriminalität Daten zu verwenden, deren bloße Speicherung von Vielen als grundrechtswidrig angesehen wird.
Die Gliederung wird dabei wie folgt aussehen:
1. Vorratsdatenspeicherung in der EU
2. Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
- Inhalt und Umfang der Speicherung von Daten
- Kritik an der Vorratsdatenspeicherung
- Neuere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
3. Resümee und Ausblick
Die Gliederung wird dabei wie folgt aussehen:
1. Vorratsdatenspeicherung in der EU
2. Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
- Inhalt und Umfang der Speicherung von Daten
- Kritik an der Vorratsdatenspeicherung
- Neuere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
3. Resümee und Ausblick
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